Satzung
St. Hubertus Schützenbruderschaft 1889 Silbach e.V.
Die Schützenbruderschaft führt die Bezeichnung „St. Hubertus-Schützenbruderschaft 1889 Silbach e.V.“
Sitz ist Silbach. Eintragung am 25. November 1950 beim Amtsgericht Medebach.
Mitglied im Kreisschützenbund Brilon e.V. sowie im Sauerländer Schützenbund.
- Gemeinschaftsgeist fördern
- Jugendpflege und Bürgersinn stärken
- Christliche Lebensauffassung fördern
- Heimatverbundenheit stärken
- Demokratische Staatsordnung schützen
- Gemeinnützige Zwecke
- Keine Gewinnerzielung
- Ehrenamtliche Tätigkeit
Bei Auflösung fällt das Vermögen an die Kirche in Silbach.
Mitglied kann jede männliche Person ab 16 Jahren werden.
Beginn mit Beitragszahlung, Ende durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
Kalenderjahr
Jahresbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
- Mitgliederversammlung
- Vorstand
Jahreshauptversammlung im 1. Quartal.
Einladung mindestens 7 Tage vorher.
- Protokolle
- Kassenbericht
- Wahlen
- Satzungsänderungen
- 1. Brudermeister
- 2. Brudermeister
- Schriftführer
- Kassierer
Wahl erfolgt für 4 Jahre.
Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Einfache Mehrheit, Satzungsänderung ¾ Mehrheit.
Pflege religiöser Traditionen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen.
Schützenfest mit Vogelschießen und Königswahl.
Nur durch außerordentliche Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit.
Beschlossen am 18. Januar 2013.
Silbach, 18. Januar 2013
Ralph Lüttecken
Andre Kruse
Mario Herget
Jürgen Zimmermann

